kostenfreie Erstberatung
Der Europäische Gerichtshof hat am 26. März (C-66/19) entschieden, dass die von den deutschen Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Dies betrifft nahezu jeden Darlehensvertrag, der nach dem nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Der Europäische Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass die Widerrufsbelehrung nicht geeignet ist in klarer, prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.
Dann sichern Sie sich jetzt unsere Expertise.
Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag kostenlos und unverbindlich.
kostenlose Erstberatung jetzt auch per WhatsApp
Wir besprechen mit Ihnen, ob Ihr Vertrag widerrufen werden kann
Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt
Sie erklären den Widerruf
Wir holen die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und setzen Ihren Anspruch durch
Sie können zu den aktuell historisch günstigen Zinsen umschulden. Die Zinsen von Immobiliendarlehen sind auf einem historischen Tiefstand. Laut offizieller Bundesbankstatistik, liegt der durchschnittliche Zinssatz für Immobilienkredite mit einer 10-jährigen Laufzeit derzeit bei 1 %. Viele Banken bieten aber auch schon Kredite für 0,5% Zinsen an.
Durch den Widerruf entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung.
Durch den Widerruf wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt und die Bank muss Ihnen Nutzungsersatz dafür zahlen, dass Sie der Bank zu Unrecht die Kreditraten überwiesen haben. So kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen.
In vielen Fällen werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen.
Wer seinen Darlehensvertrag vor dem vereinbarten Ende ablösen oder umschulden will, muss seinem Kreditinstitut meist eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Hier kommt Ihnen der Europäische Gerichtshof zur Hilfe. Dieser hat kurzerhand alle von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft erklärt. Die Folge ist, dass die Frist für die Widerrufsbelehrungen nicht aufhört zulaufen und die Darlehensverträge somit noch heute widerrufen werden können. Verbraucherschützer sprechen insoweit vom ewigen Widerrufsrecht.
Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag kostenfrei und unverbindlich von uns überprüfen!
Kosten fallen erst an, wenn wir über die Erstprüfung hinaus, auf Ihren Wunsch hin, für Sie tätig werden.
Wir verfügen über eine riesige Erfahrung im Umgang mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Wir haben bereits über 1000 Darlehensverträge für unsere Mandanten rückabgewickelt.
Martin Sommerfeld
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
kostenlose Erstberatung jetzt auch per WhatsApp