Zweckentfremdung!

Ihnen droht eine Geldstrafe vom Bezirksamt

Wir helfen Ihnen dabei Immobilien

Leerstehen zu lassen

Als Ferienwohnungen zu nutzen

Abzureißen

Gewerblich oder freiberuflich zu nutzen

In drei Schritten zur Genehmigung

1.

Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten

2.

Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt oder die Kosten von einem Finanzierer übernommen werden können.

3.

Wir setzen Ihren Anspruch durch bzw. verhindern eine mögliche Geldstrafe.

Ihre Vorteile

Wenn Sie gegen das Zweckentfremdungsverbotgesetz verstoßen, verhängt das Bezirksamt schnell eine Geldstrafe. Diese sind oft rechtswidrig oder kommen zu Stande, weil schlicht und einfach nicht die richtigen Unterlagen eingereicht wurden. Sehr oft lässt sich deshalb eine Geldstrafe vermeiden oder deutlich reduzieren.

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Von der Zusammenstellung der Unterlagen über die Stellung des Antrages bis zur Genehmigung des Bezirksamtes stehen wir Ihnen zu Seite.

In erster Linie besteht für das Bezirksamt das Interesse, Wohnraum zu erhalten und nicht Geldstrafen zu verhängen. Somit kann beispielsweise über die Schaffung von Ersatzwohnraum nicht selten doch ein Abriss mit anschließendem Neubau durchgesetzt werden. Auch können Strafzahlungen wegen rechtswidriger Ferienwohnungsvermietung oft durch Einigungen abgewendet werden.

Lassen Sie sich vom Bezirksamt nicht einschüchtern.

Viele Entscheidungen der Berliner Bezirksämter sind schlicht und einfach offensichtlich rechtswidrig und allein politisch motiviert. Auch das Berliner Zweckentfremdungsverbotgesetz erlaubt nicht selten Immobilien leerstehen zu lassen oder abzureißen. Auch die Vermietung als Ferienwohnung ist keineswegs immer verboten. Gleiches gilt für die Wandlung von Wohn- zu Gewerberäumen.

Kosten fallen erst an, wenn wir über die Erstprüfung hinaus, auf Ihren Wunsch hin, für Sie tätig werden.

Wir verfügen über eine große Erfahrung im Umgang mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Wir haben bereits viele Darlehensverträge für unsere Mandanten rückabgewickelt.

Martin Sommerfeld

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht