Zweckentfremdung

Leerstand

Zweckentfremdung   >   Leerstand

Leerstand

Viele Immobilienbesitzer wollen Immobilien aus Spekulationsgründen leer stehen lassen. Eine leere Wohnung ist schlicht und ergreifend mehr wert als eine vermietete. Dies ist jedoch nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz streng verboten.

Ein Leerstand ist lediglich bis zu drei Monate genehmigungsfrei. Sofern ein Leerstand länger als drei Monate andauert, liegt eine Zweckentfremdung vor. Um hier keine Zwangsgeldandrohung zu erhalten, ist es ratsam die entsprechenden Anträge rechtzeitig zu stellen. Das Zwangsgeld wird in der Regel mit 10.000,00 Euro festgesetzt. Es kann nahezu beliebig oft festgesetzt werden, bis der von der Behörde gewünschte Erfolg eintritt. Neben dem Zwangsgeld wird auch ein Bußgeld fällig. Dies liegt üblicherweise für jede leerstehende Wohnung bei ca. 500,00 Euro pro Monat Leerstand. Lassen Sie also ein Haus mit acht Wohnungen Leerstehen, erhalten Sie ein Bußgeld von ca. 48.000,00 Euro.

Das Gesetz sieht jedoch eine weitere Ausnahme vor: soweit ein Wohnraum zügig umgebaut, instandgesetzt oder modernisiert wird, kann dieser sogar bis zu zwölf Monate genehmigungsfrei Leerstehen. Das Problem ist jedoch, dass zwölf Monate für einen größeren Umbau einfach unrealistisch wenig sind. Deshalb ist in aller Regel eine Genehmigung erforderlich.

Wenn Sie meinen, eine leerstehende Wohnung würde dem Bezirksamt nicht oder nicht so schnell auffallen, haben Sie sich getäuscht. Das Denunziantentum ist in Berlin sehr stark verbreitet. Verärgerte Mieter nutzen häufig die Gelegenheit, dem Vermieter durch die meist anonyme Anzeige Probleme und Ärger zu bereiten.

Unsere Erfahrung mit der Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass Leerstandsanträge sehr wohlwollend von der Behörde beschieden werden, wenn man weiß, was zu beantragen ist. Voraussetzung hierfür sind insbesondere eine richtige Antragstellung, die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen nach der Vorgabe der Behörde sowie eine gute Argumentation. Sollte dies nicht erfolgen, so kann sich eine Genehmigung dann doch mehr als drei Jahre hinziehen. Das kostet Zeit und viel Geld. Deshalb sollten Sie sich unbedingt anwaltlich unterstützen lassen.

Eine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung ersetzt keine Baugenehmigung und umgekehrt. Um langwierige Genehmigungsverfahren zu vermeiden, ist es ratsam, die Anträge parallel bei den unterschiedlichen Behörden zu stellen.

Sichern Sie sich jetzt unsere Expertise