Zweckentfremdung

Bauliche Veränderung

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Bauliche Veränderung

Es ist auch verboten seine Wohnung derart baulich zu verändern, dass die Wohnfläche reduziert wird. Das Verbot geht sogar soweit, dass die Zusammenlegung von Wohnungen hoch problematisch ist.

In diesen Fällen wird eine Rückbauaufforderung mit Zwangsgeldandrohung ausgesprochen. Neben der Zwangsgeldandrohung werden ohne weiteres noch Geldbußen in Höhe von 10.000,00 Euro festgesetzt.

Der absolute Klassiker ist, dass zwei z.B. 50 Quadratmeter Wohnungen zu einer 100 Quadratmeter Wohnung zusammengelegt werden. Zwar geht kein Wohnraum hinsichtlich der Quadratmeterzahl verloren, jedoch sieht das Bezirksamt einen Wohnraumverlust darin, dass zuvor zwei Parteien in den zwei Wohnungen untergebracht werden konnten und jetzt nur noch eine. Damit wird nach Auffassung der Bezirksämter dem Wohnungsmarkt Wohnraum entzogen. Natürlich gibt es hiergegen im konkreten Einzelfall sehr gute Argumente. Da es hier auf die richtige Argumentation ankommt, sollte Sie sich anwaltlich beraten lassen.

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