Auto finanziert?

Dann holen Sie sich mit dem Widerufsjoker jetzt Ihr Geld zurück

Ihr Auto ist privat genuzt?

Sie haben einen Kredit- oder Leasingvertrag?

Dann sichern Sie sich jetzt unsere Expertise.

Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag kostenlos und unverbindlich.

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In nur vier Schritten zu Ihrem Geld

1.

Wir besprechen mit Ihnen, ob Ihr Vertrag widerrufen werden kann

2.

Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn nicht schließen wir mit Ihnen eine neue ab

3.

Sie erklären den Widerruf

4.

Wir holen die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und setzen Ihren Anspruch durch

Ihre Vorteile

Bei dem Widerruf eines finanzierten Autokaufs bekommen Sie alle von Ihnen geleisteten Zahlungen zurück und müssen allenfalls einen geringen Ersatz für die Nutzung des Autos zahlen. Dieser ist jedoch viel niedriger als der tatsächliche Wertverlust.

In vielen Fällen ist es möglich, nachdem Sie Ihren Autokredit widerrufen haben, mit der Bank einen Vergleich zu schließen. So kann z.B. das Auto behalten werden und die Bank zahlt einfach eine Art Entschädigung dafür, dass der Widerruf nicht weiterverfolgt wird.

Die Kosten für den Widerruf eines Autokredits werden von der Rechtsschutzversicherung gezahlt. In vielen Fällen kann sogar jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Das Vorgehen gegen die Bank, wenn Sie ein Autokredit widerrufen, kostet Sie also kein Geld.

Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag kostenlos und unverbindlich und garantieren Ihnen eine schnelle und qualitativ hochwertige Bearbeitung. Wir haben bereits über 1000 Mandanten geholfen Ihre Darlehensverträge zu widerrufen.

Nutzen Sie Ihre Chance!

Lassen Sie Ihren Autokredit kostenfrei und unverbindlich von uns überprüfen!

Kosten fallen erst an, wenn wir über die Erstprüfung hinaus, auf Ihren Wunsch hin, für Sie tätig werden.

Wir verfügen über eine große Erfahrung im Umgang mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Wir haben bereits viele Darlehensverträge für unsere Mandanten rückabgewickelt.

Martin Sommerfeld

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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